Ein Name für unsere neue Gemeinde – Ihre Ideen sind gefragt
Liebe Gemeindemitglieder,
die vier Kirchengemeinden des Nachbarschaftsraums 9 - Gethsemane, St. Katharinen, St. Paul, St. Peter -wachsen enger zusammen und wollen zum 1. Januar 2027 zu einer neuen Gemeinde fusionieren. Diese braucht einen Namen, der unsere gemeinsame Identität widerspiegelt. Ein Name, der verbindet, inspiriert und unseren Auftrag sichtbar macht.
Bis zum 15. Dezember 2025 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Namensvorschläge einzureichen.
Ob historisch, modern oder spirituell – wir freuen uns über Ihre Ideen. Die Namensgebung für evangelische Kirchengemeinden unterliegt bestimmten kirchenrechtlichen Vorgaben (siehe unten).
Die Kirchenvorstände der vier Gemeinden werden im Januar 2026 aus allen eingereichten und kirchenrechtlich zulässigen Vorschlägen einen Namen auswählen, der künftig unseren Zusammenschluss repräsentieren wird.
So machen Sie mit: Senden Sie Ihren Namensvorschlag und Ihre Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Adresse) per E-Mail an:
Schön wäre, wenn Sie eine kurze Begründung für Ihren Namensvorschlag beifügen würden. Alternativ können Sie Ihren Vorschlag schriftlich bis zum 15. Dezember 2025 an das Büro einer der vier Kirchengemeinden senden.
Alle für die Entscheidung zugelassenen Vorschläge werden auf den Internetseiten der Gemeinden – ohne Nennung der Namen der Ideengeber – im Januar 2026 veröffentlicht.
Unter allen Einsendungen verlosen wir vier besondere Erlebnisse:
- Sektempfang für 2 Personen auf die Galerie der Alten Nikolaikirche
- Zwei Karten für ein Fullmoon_Concert in der Epiphaniaskirche
- Zwei Karten für ein Konzert der Jazzinitative in der Gethsemanekirche
- Zwei Karten für ein Konzert aus der Reihe „Musik in St. Katharinen“
Herzlichst, Ihre Kirchenvorstände im Nachbarschaftsraum
Allgemeine kirchenrechtliche Grundsätze zur Namensgebung:
- Der Name einer Kirchengemeinde hat als Bestandteile eine Kennzeichnung als Kirchengemeinde einen örtlichen Bezug sowie die Angabe der Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche zu enthalten.
- Es können weitere Bestandteile, wie z. B. biblische Namen hinzugefügt werden, die mit dem Status der evangelischen Kirchengemeinde vereinbar sind.
- Auch Persönlichkeiten mit einem ausgeprägten theologischen Profil kommen als Namenspatrone in Betracht (z. B. Martin Luther). Dann kann der Name auch nur den Bestandteil „-gemeinde“ enthalten.
- Der Name darf maximal 55 Zeichen haben.
- Sonderzeichen, außer Binde- und Schrägstriche, sind nicht möglich.
Beispiele:
Evangelische Kirchengemeinde Frankfurt/Main-Innenstadt
Evangelische Hoffnungsgemeinde Frankfurt am Main
Evangelische Luthergemeinde Frankfurt am Main
Evangelische Lukasgemeinde Frankfurt am Main
Weitere Infos:
www.ekhn.de/themen/kirchenvorstand/kirchenvorstandsnachrichten/
rechtlicher-leitfaden-zur-kirchengemeindeordnung-kgo